G. ALBERTH, D-PASSAU
Dreiteiliger HeckunterfahrschutzDer Heckunterfahrschutz nach EG-Richtlinie 70/221 muss aufgrund der Änderung in 2006/20/EG demnächst häufig in einer verstärkten Version gefertigt werden, da die Prüflasten von 25 auf 50 kN erhöht wurden. Dies wird unter anderem dadurch erzielt, dass bestehende Extrusionsprofile in ihren Hohlkammern mit verstärkenden Elementen ausgestattet werden. Die Erfindung von Alberth besteht darin, das früher üblicherweise einteilige Unterfahrschutz-Profil im Querschnitt in drei Segmente aufzuteilen.
Das Mittelteil besteht aus dem Flachband-Leuchtenträger, der dann in ein Ober- und ein Unterprofil eingesetzt wird. Diese Randprofile können, so in der Patentschrift DE 202007002310 U1 zu finden, aus verschiedenen Profilformen und Materialien bestehen: neben den bekannten Alu-Legierungen auch Komposit-Profile, Carbon-Laminate oder Aluminium-Schaum. Aufgrund der Teilbarkeit können die Leuchtenträger je nach Einbaulage und Anforderungen des Leichtbaus mit verschiedenen Profilen kombiniert werden. Im Schadensfall ergibt sich umgekehrt ein geringerer Aufwand, da nicht unbedingt der komplette Unterfahrschutz ersetzt werden muss.
